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Ölabscheider Neuanlagen
Beratung, Planung und Installation

Wann benötigen Sie einen Ölabscheider?

Sobald in einem Gewerbebetrieb Leichtflüssigkeiten anfallen, welche eine Gefahr für unser Grundwasser darstellen, sind Sie verpflichtet diese vor dem Einleiten in die Kanalisation (Indirekteinleitung) oder in ein Gewässer (Direkteinleitung) von Ihrem Abwasser abzutrennen/abzuscheiden. Solch ein Abscheiden kann über den Einbau bzw. das Vorschalten eines Leichtflüssigkeitsabscheiders erfolgen. Die Anforderungen an Ihren Betrieb hängen dabei von den unterschiedlichen Gesetzesvorgaben auf Bundesebene, auf Landesebene und auf Gemeindeebene (hier in Form von Satzungen) ab. Auf Bundesebene spielt das Wasserhaushaltsgesetz §§ 57, 58 WHG eine übergeordnete Rolle, auf dessen Basis alle weiteren Gesetze und Satzungen aufbauen und mögliche regionale Anforderungen weiter detaillieren.

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Gewöhnlich wird ein neuer Ölabscheider im gewerblichen Umfeld erforderlich, sobald Leichtflüssigkeiten in das betriebliche Abwasser gelangen können, z. B bei:

  • Errichten oder Neubau eines Waschplatzes zu einer bestehenden Werkstatt
  • Neubau einer Werkstatt mit Waschplatz
  • Bau eines Waschplatzes für gewerblich betriebene Fahrzeuge, welche Leichtflüssigkeiten für den Betrieb benötigen: (Baufahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Fuhrpark eines Gewerbebetriebs, Bauhof, …)
  • Bau und/oder Betrieb einer Waschstraße
  • Bau und/oder Betrieb einer Tankstelle
  • Bau und/oder Betrieb einer Abfüllstelle
  • Eine Tankstelle oder Waschstraße wesentlich verändert (vergrößert oder verkleinert) wird
  • Der bestehende Ölabscheider weist Mängel auf, welche in Verbindung mit den geänderten Anforderungen des Betriebs, eine Neuanlage kaufmännisch rechtfertigen.
  • Errichtung von Produktionsanlagen und Verarbeitungsbetrieben mit anfallendem Abwasser-Leichtflüssigkeitsgemischen

Neben den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in der Auslegung einige weitere Punkte zu beachten. So fließen auch die örtlichen Gegebenheiten Ihrer Gebäude und Flächen oder, das Niederschlagsaufkommen an Ihrem Ort in die Auslegung und Berechnung mit ein. Auch Ihre Erwartungen für die Zukunft sind entscheidend, um eine langfristig kostengünstige Auslegung planen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser komplexen Aufgabenstellung. Die gewünschten Leistungen können Sie je nach Bedarf bis hin zur schlüsselfertigen Anlage bei Abscheiderprofi erhalten. Im Wesentlichen besteht ein Neuanlage-Projekt aus folgenden Meilensteinen:

  • Bestandsaufnahme und Beratung vor Ort
  • Einschätzung des späteren Betriebs der Anlage
  • Normgerechte Berechnung/Bemessung der Anlage mit Dokumentation
  • Nachweis der erforderlichen Überhöhung mit Dokumentation
  • Wahl der Nenngröße und Auswahl der Lösungskomponenten
  • Planung und Einbau des Abscheiders (Tiefbau, Logistik, Montage)
  • Generalinspektion und Erstinbetriebnahme
  • Übergabe / Einweisung in Bedienung und Wartung

Installation und Inbetriebnahme einer Ölabscheider Neuanlage

Die Installation und Inbetriebnahme eines Leichtflüssigkeitsabscheiders besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:

  • Tiefbau mit Ausheben der Baugrube, Einsetzen des Ölabscheiders mit Verlegen und Anschluss der Rohrleitungen, Verdichten der Verfüllung bis auf das gewünschte Niveau und abschließender Oberfläche (Teer, Pflaster, Beton, …);
  • Installation der erforderlichen Überwachungssensorik mit Warngerät und anschließende Dichtprüfung der Anlage in Form einer Generalinspektion zur Inbetriebnahme;
  • Einweisung des Betreibers und gegebenenfalls Ausbildung einer Sackkundigen Person auf Seiten des Anlagenbetreibers zur Durchführung der monatlichen Wartung und zur Führung des Betriebstagebuches;

Bei Abscheiderprofi können Sie den gewünschten Leistungsumfang nach Bedarf erhalten und damit sicherstellen, dass Sie zu einem vereinbarten Zeitpunkt Ihre Anlage ordnungsgemäß Betrieb nehmen dürfen/können.

Neubau einer Hafenmeisterei inkl. neuem Ölabscheider

Inbetriebnahme eines neuen Ölabscheiders bei einer neu errichteten Hafenmeisterei/Werkstatt mit Waschplatz.

Die im Ölabscheider abgetrennten Leichtflüssigkeiten werden im Abscheider zurückgehalten und bis zu einer bestimmten Menge/Volumen abgeschieden/zurückgehalten. Die mögliche, maximal zulässige Speichermenge an Leichtflüssigkeiten hängt vom Modell/Typ des jeweiligen Ölabscheiders ab. In der baurechtlichen Zulassung einer Anlage ist das Speichervolumen für Leichtflüssigkeiten angegeben. Zur Prüfung des aktuellen Volumens an Leichtflüssigkeit, welche im Abscheider zurückgehalten wird, ist die Ölschichtkicke regelmäßig zu überwachen. Für diese Überwachung ist Betreiber verantwortlich, er hat darüber ein Tagebuch zu führen. Über einen Sensor kann eine permanente Überwachung des Leichtflüssigkeits-Volumens sichergestellt werden. Dabei wird ein Sensor genutzt, welcher permanent die Ölschichtdicke misst. Bei Überschreiten der einzustellenden Warngrenze erfolgt ein optisches und ertönt ein akustisches Warnsignal am angeschlossenen Steuergerät.

Durch eine Verstopfung des Abluss im Ölabscheider könnte die aufschwimmende (abgeschiedene) Leichtflüssigkeit über den Deckel des Ölabscheiders in die Umwelt gelangen. Um diese zu verhindern bedient man sich einer Wasserstandsüberwachung, welche über einen weiteren Sensor erfolgen kann. Der Wasserstandssensor wird ebenfalls an die Steuerung zur Ölschichtdickenüberwachung angeschlossen um im Fall des Falles den Betreiber akustisch und visuell zu warnen.

Erneuerung eines Ölabscheiders bei einer Flussmeisterei

Mit der Zeit können sich die Tätigkeiten eines Betriebes in neue Bereiche entwickeln. Damit verbundene sind oftmals auch neue Anforderungen, welche durch die bestehende Abscheideranlage so nicht abgedeckt werden können. Mängeln am bestehenden Leichtflüssigkeitsabscheider sind in manchen Fällen durch eine entsprechende Nachrüstung zu lösen. Allerdings sollte auch geprüft werden, ob eine Neuanlage nicht der langfristig günstigere Weg sein könnte. Bei dieser Flussmeisterei wurde deshalb der alte Ölabscheider durch einen Neuen ersetzt.

Erneuerung eines Ölabscheiders bei einer freien Werkstatt

Austausch bzw. Ersatz eines schadhaften Ölabscheiders durch eine Neuanlage.

Im Zuge des Wachsens eines Werkstattbetriebs über die Jahre, aber auch durch veränderte Nutzungen (wie z. B. zusätzliche Waschplätze oder Waschanlagen) ändern sich die Anforderungen an eine Abscheideranlage. In vorliegendem Beispiel führt die geplante Erweiterung und Ausbau der Waschkapazitäten zu einem höherem Durchfluss am Ölabscheider und damit zu einem höheren Kapazitätsbedarf. Bei den anstehenden Baumassnahmen zur Betriebserweiterung bietet sich dann auch die Modernisierung der Abscheideranlage an. Insbesondere, wenn am bestehenden Ölabscheider Sanierungsmassnahmen erforderlich werden, um einen sicheren weiteren Betrieb zu gewährleisten ist es oftmals der günstigere Weg eine Neuanlage zu installieren.

Bei der Auslegung der Neuanlage ist es wichtig, auch die Zukunftspläne des Inhabers oder Werkstattbetreibers bei der Nenngrößenfestlegung zu berücksichtigen um langfristig die Betriebskosten gering halten zu können.