
Aufzüge
Dichtheitsprüfung nach WHG
Hydraulisch betriebene Fahrstühle sind Anlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetz, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das in den Aufzügen verwendete Hydrauliköl ist stark wassergefährdend und gehört in die Gruppe WGK 3 (WHG). Als Betreiber sind Sie somit auch verpflichtet die einschlägigen Vorschriften des WHG sowie die AwSV einzuhalten.
Bei der Regelmäßigen Prüfung von Lasten- und Personenaufzügen durch einen unabhängigen Sachverständigen wird deshalb auch die WHG Konformität der Anlage überprüft. Insbesondere bei Hydraulisch betriebenen Aufzügen ist die Dichtheit des Erdschutzrohres bei der SV-Prüfung mit nachzuweisen. Ein Zugelassener Dichtheitsnachweis kann über das Prüfverfahren nach DIN EN 1610 erfolgen. Durch entsprechendes Messequipment und Maschinenpark kann solch eine Prüfung in einer Betriebspause innerhalb weniger Stunden durchgeführt werden.
Für den Messaufbau wird zuerst der Auffangraum gereinigt und nach augenscheinlichen Schäden/Mängeln untersucht. Der gereinigte Auffangraum wird anschliessend mit dem Prüfmedium (flüssig) befüllt. Danach wird der spezielle für schwer zugängliche Prüfräume angefertigter Prüfsensor (flexibel verlegbaren Prüfsensor) nach Vorgabe der Prüfsoftware eingebracht, justiert und fixiert. Die Messung selbst wird nach DIN 1610 über die Software durchgeführt und aufgezeichnet und in Form eines Prüfprotokolls an den Kunden übergeben. Nach erfolgter Prüfung wird das Prüfmedium über den Saugwagen abgesaugt und einer fachgerechten Verwendung bzw. Entsorgung zugeführt.
Beschädigungen am Auffangraum, oder auch undichte Stellen, wie Rissbildung können durch unser Team fachgerecht behoben werden.
Wir verwenden ausschliesslich vom DIBT, für WHG-Flächen zugelassene Beschichtungssysteme bzw. Fugenmaterialien.






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