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Stilllegung und Demontage von Abscheidern
Pflichten, Arbeitsschritte und Abnahme

Das Vorhandensein eines Ölabscheiders verpflichtet den Betreiber zur regelmäßigen Überwachung und Kontrolle durch eine sachkundige Person. Die halbjährige Wartung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein Betriebstagebuch ist zu führen und alle fünf Jahre wird eine Generalinspektion erforderlich. Wird Ihr Ölabscheider nicht mehr genutzt ist es sinnvoll und vor allem kostengünstiger, diesen stillzulegen.

Vor der Stilllegung sind sämtliche Zulaufleitungen in den Leichtflüssigkeitsabscheider zu überprüfen und sicherzustellen, dass der Abscheider tatsächlich nicht mehr erforderlich ist. Ist dem so, werden alle Zuleitungen und der Abscheider selbst gereinigt und entleert. Gegebenenfalls werden Leitungen verschlossen/abgedichtet oder demontiert.

Nach Stilllegung der Anlage durch eine Fachbetrieb erfolgt die Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen.

 

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