Ölabscheider Generalinspektion
Dichtheits- und technische Prüfung

Leichtflüssigkeitsabscheider Pflichten des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, vor der Erstinbetriebnahme eine Generalinspektion durchführen zu lassen. Danach ist diese Inspektion in der Regel alle fünf Jahre nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung vorzunehmen. Die Generalinspektion darf ausschließlich von dafür zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
Eine Generalinspektion für Abscheider umfasst neben einer Dichtheitsprüfung auch eine umfassende Prüfung aller technischen Teile, aller strukturellen Gegebenheiten sowie des Zustandes der Bausubstanz.
Betriebstagebuch und Inspektionsprotokoll
Bei dieser Inspektion wird auch das gewissenhafte und lückenlose Führen des zugehörigen Betriebstagebuches kontrolliert. Die technischen Unterlagen des Abscheiders, Genehmigungen und Betriebserlaubnis sowie Entsorgungsnachweise werden geprüft und die Ergebnisse im Inspektionsprotokoll dokumentiert.
Die gesetzliche Regelung zur Überprüfung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist in der DIN 1999-100, Abschnitt 12.7 festgelegt. Bei Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME) gelten die zusätzlichen Anforderungen nach DIN 1999-101.
Im Rahmen einer Generalinspektion wird auch der tatsächliche Abwasseranfall nach Herkunft, Volumen, Art und Höhe der Belastung beurteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass der betriebene Abscheider auch tatsächlich für die Vorbehandlung der jeweils entstehenden Abwässer ausreicht.

