Hydraulisch betriebene Aufzüge

Dichtheitsprüfung nach WHG

Hydraulischer Aufzug WHG

Anlagen im Sinne des WHG

Hydraulisch betriebene Fahrstühle gelten als Anlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das in den Aufzügen verwendete Hydrauliköl ist stark wassergefährdend und gehört zu der Gruppe WGK 3 (WHG). Als Betreiber sind Sie somit auch verpflichtet die einschlägigen Vorschriften des WHG sowie der AwSV einzuhalten.

Bei der Regelmäßigen Prüfung von Lasten- und Personenaufzügen durch einen unabhängigen Sachverständigen wird deshalb auch die WHG-Konformität der Anlage überprüft. Insbesondere bei hydraulisch betriebenen Aufzügen ist die Dichtheit des Erdschutzrohres bei der SV-Prüfung mit nachzuweisen. Ein zugelassener Dichtheitsnachweis kann über das Prüfverfahren nach DIN EN 1610 erfolgen. Durch entsprechendes Messequipment und Maschinenpark kann solch eine Prüfung innerhalb weniger Stunden während einer Betriebspause durchgeführt werden.

Regelmäßige Kontrolle Wartung/Sanierung bei Bedarf

Für den Messaufbau wird zunächst der Auffangraum gereinigt und auf augenscheinliche Schäden/Mängeln untersucht. Der gereinigte Auffangraum wird anschließend mit dem Prüfmedium (flüssig) befüllt. Danach wird der spezielle für schwer zugängliche Prüfräume angefertigte, flexibel, verlegbare Prüfsensor nach Vorgabe der Prüfsoftware eingebracht, justiert und fixiert. Die Messung selbst wird nach DIN 1610 über die Software durchgeführt und aufgezeichnet und in Form eines Prüfprotokolls an den Kunden übergeben. Nach erfolgter Prüfung wird das Prüfmedium über den Saugwagen abgesaugt und einer fachgerechten Verwendung bzw. Entsorgung zugeführt.

Beschädigungen am Auffangraum oder undichte Stellen wie Risse können von unserem Team fachgerecht behoben werden. Dabei verwenden wir ausschließlich vom DIBT, für WHG-Flächen zugelassene Beschichtungssysteme bzw. Fugenmaterialien.

Hydraulischer Aufzug Dichtprüfung