Ölabscheider Wartung

Kontrolle, Pflichten und Betriebstagebuch

Monteur bei Wartung eines Ölabscheiders

Wie oft muss ein Ölabscheider kontrolliert und gewartet werden?

Wenn sich zu viel Leichtflüssigkeit im Abscheider angesammelt hat, ist eine Leerung und Entsorgung der Abscheiderinhalte vorzunehmen. Damit dieser Umstand zeitnah erkannt wird, schreibt die Norm eine Wartung der Anlage vor. Unterschieden werden dabei:

  • Die Eigenkontrolle nach erfolgreicher Sachkundeschulung durch eine eingewiesene Person
  • Die halbjährliche Wartung, durch einen Sachkundigen der Abscheidertechnik

Sowohl die monatliche Kontrolle als auch die halbjährliche Wartung müssen in einem Betriebstagebuch dokumentiert werden.

Monatliche Kontrolle Ölabscheider

In Deutschland richtet sich die Wartung nach der DIN 1999-100/200. Verpflichtend ist die monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen (DIN 1999-100 Punkt 14.3). Dabei werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Messung von Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
  • Messung des Schlammspiegels bzw. -volumens.
  • Kontrolle auf Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses des Abscheiders (dieser blockiert den Abscheider, sobald das Sammelvolumen erschöpft ist), oder, soweit vorhanden, der Alarmeinrichtung, welche die Erschöpfung der Sammelkapazität anzeigt. Letzteres ist erst 6 Monate nach einer Generalinspektion wieder notwendig.
  • Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz während des Durchflusses um ggf. Verstopfung des Einsatzes festzustellen.
  • Kontrolle von Sonderkonstruktionen, sofern vorhanden.
Monteur bei monatlicher Kontrolle eines Ölabscheiders
Team bei halbjährlicher Kontrolle eines Ölabscheiders

Halbjährliche Wartung Ölabscheider

Verpflichtend ist gemäß Punkt 14.4 der Norm auch eine halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen:

  • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes mit Reinigung oder Austausch nach Angaben des Herstellers
  • Reinigung und Leerung, soweit erforderlich
  • Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht, soweit vorhanden

Die Wartungsperiode kann auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden, wenn die Anlage ausschließlich der Absicherung von Flächen und Anlagen dient oder der Behandlung von Regenwasser.

Auf Wunsch können Sie die monatliche Kontrolle und die halbjährige Wartung, aber auch das Entleeren, sowie die fachgerechte Entsorgung über unser Fachpersonal durchführen lassen. Gerne erstellen wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Wartungsvereinbarung.